Umwelt und Steuern
Ich tue etwas für die Umwelt! Meine Werkstatt erfüllt die Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Das bestätigt mir Partslife. (siehe Zertifikat) Was macht der Staat für die Umwelt? Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2006 die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge", die so genannte "Plakettenverordnung" beschlossen. Diese ist seit 1. März 2007 in Kraft. Das Ziel ist eine Reduktion der hohen Feinstaubelastung in Ballungszentren. Die Verordnung regelt unter anderem:
Die deutschen Kommunen dürfen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nicht einfahren. Wie erkenne ich als Autofahrer eine Umweltzone? Die Zonen sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet. (siehe Bild)
Wie kann ich als Autofahrer etwas für die Umwelt tun und Steuern sparen? Bei vielen Dieselfahrzeugen, die einen hohen Partikelausstoß haben, ist es möglich, diesen durch die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters zu vermindern. Der Staat bezuschusst dies derzeit mit 330 Euro Kfz-Steuergutschrift. Ich rüste Ihr Fahrzeug gerne mit qualitativ hochwertigen Rußpartikelfiltern nach! Mit einem Kaltlaufregler (siehe Bild) lassen sich Benzinfahrzeuge mit Euro-1- Abgasnorm auf Euro 2 oder D3 umrüsten und somit aufwerten. So lassen sich bis zu 55% Kfz-Steuern sparen. Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Werkstatt, ich berate Sie gerne!
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